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   LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08   

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LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08 (https://dejure.org/2008,7775)
LG Bonn, Entscheidung vom 20.08.2008 - 5 S 96/08 (https://dejure.org/2008,7775)
LG Bonn, Entscheidung vom 20. August 2008 - 5 S 96/08 (https://dejure.org/2008,7775)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweisung eines Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Schädigers durch einen Partnervertrag verbundenen Fachwerkstatt i.F.d. Beschädigung eines Kraftfahrzeugs; Anspruch des Geschädigten auf Ersatz ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Partnerwerkstatt der Versicherung - Pflicht zur Reparatur

  • kanzlei-heskamp.de
  • kfz-expert.de

    Unzulässigkeit des Verweises auf markengebundene Partnerwerkstatt mit Sonderkonditionen

  • captain-huk.de

    Der Geschädigte muss sich nicht auf die günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers durch Partnervertrag verbundene Fachwerkstatt verweisen lassen

  • unfall.net (Kurzinformation und Volltext)

    Wirtschaftlich mit der Kfz-Haftpflichtversicherung verbundene Fachwerkstatt - Entwertung des Rechtes des Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung eines Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Schädigers durch einen Partnervertrag verbundenen Fachwerkstatt i.F.d. Beschädigung eines Kraftfahrzeugs; Anspruch des Geschädigten auf Ersatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Stundenverrechnungssatz - Kein Verweis auf Partnerwerkstatt mit Sonderkonditionen

  • cramer-recht.de (Leitsatz und Kurzinformation)

    Reparaturkosten

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
    Dabei hat der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon, ob er den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (vgl. BGH NJW 2003, 2086).

    Denn bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs im Rahmen von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB darf nicht das Grundanliegen dieser Vorschrift aus den Augen verloren werden, dass dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen soll (vgl. BGH NJW 2003, 2086, 2087).

    Den Beklagten ist dabei im Grundsatz zuzugeben, dass der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf diese verweisen lassen muss (vgl. BGH, NJW 2003, 2086, 2087).

    Das Grundanliegen dieser Vorschrift, dem Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, die Schadensbehebung in eigener Regie durchzuführen, darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs im Rahmen von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht aus den Augen verloren werden (vgl. BGH, NJW 2003, 2086).

  • LG Mainz, 31.05.2006 - 3 S 15/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten auf der

    Auszug aus LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich nach dem Sachvortrag der Beklagten bei der T & X GmbH um eine markengebundene Fachwerkstatt handelt, so dass es auch auf die in der landgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht ankommt, ob in denjenigen Fällen, in denen der Geschädigte auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet und ihm vom Schädiger bzw. dessen Versicherer konkret ohne Weiteres zugängliche Möglichkeiten einer technisch einwandfreien und günstigeren Reparatur in einer nicht markengebundenen - freien - Fachwerkstatt aufgezeigt werden, der Geschädigte sich auf diese Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss (so etwa LG Potsdam, NJW-Spezial 2008, 107; LG Berlin, NJW-RR 2007, 20, 21; LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006 - 2 S 55/05, zitiert nach juris; a.A.: LG Bonn, Urteil vom 05.03.2008, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 15.05.2007, 8 S 8/07; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, 3 S 15/06, zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, 1 S 12/05, BeckRS: 2006 Nr. 02543; AG Aachen, Urteil vom 14.06.2005, 5 C 81/05, BeckRS: 2005 Nr. 09994), .
  • AG Nürtingen, 14.12.2006 - 12 C 1392/06

    Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten

    Auszug aus LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
    Zudem muss er aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren -, dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt, den Schaden möglichst gering zu halten (i.E. ebenso: AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f.; a.A. LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, 11 S 1/07).
  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
    Das schadensersatzrechtliche Ziel der Restitution beschränkt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht auf eine Wiederherstellung der beschädigten Sache; es besteht vielmehr in umfassender Weise darin, einen Zustand herzustellen, der wirtschaftlich gesehen der ohne das Schadensereignis bestehenden hypothetischen Lage entspricht (vgl. BGH, NJW 2007, 67, 68).
  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Auszug aus LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
    Dabei stehen dem Geschädigten bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution offen, nämlich einerseits die Reparatur des Unfallfahrzeugs, andererseits die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs (vgl. BGH, NJW 2005, 2541).
  • LG Berlin, 21.06.2006 - 58 S 75/06

    Stundenverrechnungssätze bei Kfz-Reparatur

    Auszug aus LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich nach dem Sachvortrag der Beklagten bei der T & X GmbH um eine markengebundene Fachwerkstatt handelt, so dass es auch auf die in der landgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht ankommt, ob in denjenigen Fällen, in denen der Geschädigte auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet und ihm vom Schädiger bzw. dessen Versicherer konkret ohne Weiteres zugängliche Möglichkeiten einer technisch einwandfreien und günstigeren Reparatur in einer nicht markengebundenen - freien - Fachwerkstatt aufgezeigt werden, der Geschädigte sich auf diese Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss (so etwa LG Potsdam, NJW-Spezial 2008, 107; LG Berlin, NJW-RR 2007, 20, 21; LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006 - 2 S 55/05, zitiert nach juris; a.A.: LG Bonn, Urteil vom 05.03.2008, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 15.05.2007, 8 S 8/07; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, 3 S 15/06, zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, 1 S 12/05, BeckRS: 2006 Nr. 02543; AG Aachen, Urteil vom 14.06.2005, 5 C 81/05, BeckRS: 2005 Nr. 09994), .
  • LG Heidelberg, 25.04.2006 - 2 S 55/05

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Verneinung des Ersatzes der

    Auszug aus LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich nach dem Sachvortrag der Beklagten bei der T & X GmbH um eine markengebundene Fachwerkstatt handelt, so dass es auch auf die in der landgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht ankommt, ob in denjenigen Fällen, in denen der Geschädigte auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet und ihm vom Schädiger bzw. dessen Versicherer konkret ohne Weiteres zugängliche Möglichkeiten einer technisch einwandfreien und günstigeren Reparatur in einer nicht markengebundenen - freien - Fachwerkstatt aufgezeigt werden, der Geschädigte sich auf diese Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss (so etwa LG Potsdam, NJW-Spezial 2008, 107; LG Berlin, NJW-RR 2007, 20, 21; LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006 - 2 S 55/05, zitiert nach juris; a.A.: LG Bonn, Urteil vom 05.03.2008, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 15.05.2007, 8 S 8/07; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, 3 S 15/06, zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, 1 S 12/05, BeckRS: 2006 Nr. 02543; AG Aachen, Urteil vom 14.06.2005, 5 C 81/05, BeckRS: 2005 Nr. 09994), .
  • LG Potsdam, 23.01.2008 - 13 S 102/07

    Fiktive Schadensabrechnung bei Kfz-Unfall: Verweisung des Geschädigten auf die

    Auszug aus LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich nach dem Sachvortrag der Beklagten bei der T & X GmbH um eine markengebundene Fachwerkstatt handelt, so dass es auch auf die in der landgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht ankommt, ob in denjenigen Fällen, in denen der Geschädigte auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet und ihm vom Schädiger bzw. dessen Versicherer konkret ohne Weiteres zugängliche Möglichkeiten einer technisch einwandfreien und günstigeren Reparatur in einer nicht markengebundenen - freien - Fachwerkstatt aufgezeigt werden, der Geschädigte sich auf diese Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss (so etwa LG Potsdam, NJW-Spezial 2008, 107; LG Berlin, NJW-RR 2007, 20, 21; LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006 - 2 S 55/05, zitiert nach juris; a.A.: LG Bonn, Urteil vom 05.03.2008, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 15.05.2007, 8 S 8/07; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, 3 S 15/06, zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, 1 S 12/05, BeckRS: 2006 Nr. 02543; AG Aachen, Urteil vom 14.06.2005, 5 C 81/05, BeckRS: 2005 Nr. 09994), .
  • AG Aachen, 25.07.2005 - 5 C 81/05

    Fiktive Reparaturkosten - Nachweis einer "Billigwerkstatt"

    Auszug aus LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass es sich nach dem Sachvortrag der Beklagten bei der T & X GmbH um eine markengebundene Fachwerkstatt handelt, so dass es auch auf die in der landgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht ankommt, ob in denjenigen Fällen, in denen der Geschädigte auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnet und ihm vom Schädiger bzw. dessen Versicherer konkret ohne Weiteres zugängliche Möglichkeiten einer technisch einwandfreien und günstigeren Reparatur in einer nicht markengebundenen - freien - Fachwerkstatt aufgezeigt werden, der Geschädigte sich auf diese Reparaturmöglichkeiten verweisen lassen muss (so etwa LG Potsdam, NJW-Spezial 2008, 107; LG Berlin, NJW-RR 2007, 20, 21; LG Heidelberg, Urteil vom 25.04.2006 - 2 S 55/05, zitiert nach juris; a.A.: LG Bonn, Urteil vom 05.03.2008, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 15.05.2007, 8 S 8/07; LG Mainz, Urteil vom 31.05.2006, 3 S 15/06, zitiert nach juris; LG Trier, Urteil vom 20.09.2005, 1 S 12/05, BeckRS: 2006 Nr. 02543; AG Aachen, Urteil vom 14.06.2005, 5 C 81/05, BeckRS: 2005 Nr. 09994), .
  • LG Köln, 29.01.2008 - 11 S 1/07

    Streit über den Umfang der Erstattung fiktiver Reparaturkosten aus einem

    Auszug aus LG Bonn, 20.08.2008 - 5 S 96/08
    Zudem muss er aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren -, dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt, den Schaden möglichst gering zu halten (i.E. ebenso: AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f.; a.A. LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, 11 S 1/07).
  • AG Bonn, 16.12.2009 - 101 C 26/09
    Hierauf muss sich der Kläger aber nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht verweisen lassen (vgl. LG Bonn, DAR 2009, 272-273; LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, 5 S 96/08).

    Dieses Anliegen dürfe nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs im Rahmen von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht aus den Augen verloren werden (vgl. BGH, NJW 2003, 2086) und soll beeinträchtigt sein, wenn ein Geschädigter auf eine Partner-Werkstatt verwiesen wird, da er aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten müsse - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren -, dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt, den Schaden möglichst gering zu halten (i.E. ebenso: AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f.; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, 5 S 96/08; a.A. LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, 11 S 1/07).

    Dass selbst der Verweis auf eine zugängliche markengebundene Fachwerkstatt dann nicht möglich sein soll, wenn diese mit der Versicherung des Schädigers durch einen Partnervertrag verbunden ist (LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, 5 S 96/08), führt nach Auffassung des Gerichts dazu, dass die Feststellung des Bundesgerichtshofs, der Geschädigte müsse sich auf eine mühelos und ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen (BJW 2003, 2086), bei derart einschränkender Interpretation der "Gleichwertigkeit" wohl nur noch theoretischer Natur ist.

  • LG Aachen, 22.05.2009 - 6 S 12/09

    Schadenersatz Umfang Stundenverrechnungssätze ortsüblich

    Diesen Grundsätzen würde es zuwiderlaufen, wenn der Geschädigte sich im Rahmen seiner zulässigen fiktiven Abrechnung auf die aufgrund einer Absprache mit dem Versicherer ortsunüblich niedrigen Stundenverrechnungssätze einer bestimmten - wenn auch markengebundenen - Werkstatt beschränken lassen müsste (vgl. LG Duisburg SP 2008, 154; LG Bonn, Urteil v. 20.05.2008, 5 S 96/08; LG Bonn, Urteil v. 02.10.2008, 8 S 95/08; LG Bochum, Urteil v. 19.10.2007, 5 S 168/07; LG Hamburg ZfS 2008, 684; LG Mainz, Urteil v. 31.05.2006, 3 S 15/06; AG Nürtingen NJW 2007, 1143; AG Aachen, Urteil v. 04.07.2008, 8 C 346/07; a.A. u.a. LG Mannheim NJW-RR 2009, 321; LG Köln, Urteil v. 16.09.2008, 11 S 388/07; LG Köln Urteil v. 29.01.2008, 11 S 1/07; LG Potsdam MJW 2008, 1392; LG Berlin NJW-RR 2007, 20; LG Heidelberg SP 2007, 288; AG Düren, Urteil v. 10.12.2008, 47 C 137/08; AG Düren, Urteil v. 06.11.2008, 42 C 201/08).

    Schließlich muss der Geschädigte aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren - dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt und den Schaden möglichst gering hält (vgl. LG Bonn, Urteil v. 20.08.2008, 5 S 96/08).

  • LG Bonn, 02.10.2008 - 8 S 95/08

    Verweis auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit ( KFZ )

    Zudem muss er aufgrund der wirtschaftlichen Verbundenheit der Werkstatt mit dem beklagten Versicherer befürchten - mag sich die Befürchtung in concreto auch nicht realisieren -, dass dieser bei der Reparatur auch (nachvollziehbare) Interessen des Schädigers wahrnimmt, den Schaden möglichst gering zu halten (i.E. ebenso: AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f.; LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, 5 S 168/07; LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, 5 S 96/08; a.A. LG Köln, Urteil vom 29.01.2008, 11 S 1/07).
  • AG Geilenkirchen, 14.10.2009 - 10 C 226/09

    Kürzung der Reparaturkosten fiktiv bei gleicher Werkstattbenennung

    Selbst die Entscheidung des Geschädigten, die Reparatur zunächst zurückzustellen und später durchführen zu lassen, ist dem Geschädigten praktisch genommen, da nicht sichergestellt ist, dass ihm \ auch dann noch die Sonderkonditionen zugänglich sind (so auch LG Bonn, Urteil vom 20.08.2008, Az. 5 S 96/08, LG Bochum, Urteil vom 19.10.2007, Az. 5 S 168/07, LG Duisburg, Urteil vom 21.03.2007, Az. 11 S 164/06, AG Siegburg, Urteil vom 25.04.2009, Az. 116C 566/07, zit,nach juris).
  • AG Hannover, 30.07.2009 - 414 C 3239/09
    Das Gericht teilt nicht die in der Rechtsprechung vereinzelt (LG Bonn, 5 S 96/08 vom 28.08.2008; AG Nürtingen, NJW 2007, 1143 f) vertretene Ansicht, dass auch eine Verweisung auf eine markengebundene Fachwerkstatt unter dem Aspekt der Schadensminderungspflicht dem Geschädigten nicht zuzumuten ist.
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